top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Anwendbarkeit & Geltungsbereich der AGB

 

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Pitzek Yara ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2 Pitzek Yara erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern

keine Änderung durch Pitzek Yara bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug

genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen

Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn

und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote von Pitzek Yara sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Pitzek Yara hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt

wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge)

2.) URHEBERRECHT

Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Pitzek Yara. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung

oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.

Die von Pitzek Yara hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht

ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Pitzek Yara die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Pitzek Yara.

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

 

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Pitzek Yara, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Pitzek Yara als Urheber der Bilder klar und eindeutig

identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Pitzek Yara zum Schadensersatz.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Pitzek Yara auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung der jeweiligen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen

wurde. Die Roh-Daten (RAW's) verbleiben bei Pitzek Yara. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt

nicht.

3.) LEISTUNGEN & PREISE

Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundauswahl stellt

Pitzek Yara dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl

aussuchen kann. Nach dem die Auswahl getroffen wurde ist für Zusatz Bild Bestellungen die Zahlung per Überweisung fällig.

4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Pitzek Yara wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Pitzek Yara kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte

ausführen lassen. Sofern der Vertrags- partner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Vorgang durch Pitzek Yara hinsichtlich der Art der Durchführung des

Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel.

Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).

Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Pitzek Yara liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen,

rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der

Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

 

5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten,

Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu

bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder

gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den

Händen von Pitzek Yara.

6.) HAFTUNG

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Pitzek Yara

oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

7.) VERTRETUNG

Gegen Pitzek Yara gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten

bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Pitzek Yara

verursacht worden ist.

Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc.auch Familien Angehörige)

Pitzek Yara zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden

Sollte Pitzek Yara kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch

darauf besteht allerdings nicht! Pitzek Yara verwahrt die Daten sorgfältig.

8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR

Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Pitzek Yara nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht

sich das Honorar von Pitzek Yara, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Pitzek Yara auch für

die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Pitzek Yara kein Schaden entstanden ist. Bei

Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Pitzek Yara auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die

Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Pitzek Yara ein Ausfallhonorar zu.

Dies wird wie folgt berechnet:

 

Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%

 

ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B:

Hilfskräfte, Eintrittsgebühren usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Pitzek Yara.

 

9.) DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Pitzek Yara verpflichtet sich im Rahmen

des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

10.) LIEFERZEITEN & REKLAM

Pitzek Yara  liefert ihre Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten

Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfrma etc.

stellen keine Reklamationsgrund dar. Pitzek Yara haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von Pitzek Yara mit größtmöglichster Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.

Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage

der beanstandeten Arbeit möglich.

11.) SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen

Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers.

Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.

bottom of page